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Hausnotruf

Rauchmelder - Ein Plus an Sicherheit

In Verbindung mit dem Hausnotrufsystem des ASB Bad Kreuznach warnen Funk-Rauchmelder rechtzeitig vor den Gefahren einer Rauchgasentwicklung.

Der ASB vertraut auf die Rauchmelder der Marke Tunstall.

Foto: ASB

In Rheinland-Pfalz gilt seit dem 31. Dezember 2003 für alle Privathaushalte eine Rauchmelderpflicht, nachzulesen in der jeweils gültigen Fassung der Landesbauordnung (LBauO) §44 Abs. 8. Diese besagt, dass in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie im Hausflur Rauchmelder an der Decke fest installiert sein müssen, um die Hausbewohner rechtzeitig vor einer lebensbedrohlichen Rauchentwicklung zu warnen. Darüber hinaus wird der Einsatz von Rauchmeldern auch in Wohnzimmern oder Büros empfohlen, ebenso wie in Kellerräumen, denn jedes weitere Gerät bietet ein Plus an Sicherheit.

Wie der Deutsche Feuerwehrverband berichtet, passieren zwei Drittel aller tödlichen Rauchgasunfälle in der Nacht, wenn die Hausbewohner im Schlaf überrascht werden. Handelsübliche Rauchmelder reagieren auf Rauch und Feuer mit einem lauten, akustischen Alarm, um die Bewohner auf die Gefahr aufmerksam zu machen. Wenn nun aber niemand zu Hause ist oder die Bewohner auf den Alarm nicht reagieren können, kommt oft jede Hilfe zu spät.

Rauchmelder über Funk mit Hausnotrufsystem koppeln

Das Hausnotrufsystem des ASB Bad Kreuznach kann über Funk mit den Rauchmeldern verbunden werden und warnt somit zusätzlich zu dem akustischen Alarm auch automatisch die ständig besetzte ASB-Notrufzentrale. Über das Hausnotrufgerät wird unmittelbar eine Sprechverbindung aufgebaut und die Mitarbeiter*innen der Notrufzentrale überprüfen die Situation, während zeitgleich die Feuerwehr alarmiert wird.

Ein weiterer Vorteil ist der Wartungsservice. Die vom ASB Bad Kreuznach installierten Rauchmelder werden regelmäßig von unseren Technikern gewartet und überprüft, wozu auch das Wechseln der Batterien zählt. Darüber hinaus informieren die Rauchmelder automatisch die ASB-Notrufzentrale über jede auftretende Störung.

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