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Sozialstation

Ambulante Pflege: Zu Hause ist es am schönsten

Wenn die Kraft nachlässt oder die Pflege eines Angehörigen zur Belastung wird, sind wir für Sie da – mit Pflege, Betreuung, Haushaltshilfe und Beratung, damit Ihre Lieben sicher in den eigenen vier Wänden bleiben können.

Drei ASB-Mitarbeiterinnen auf der Straße neben einem ASB-Dienstwagen

Sie benötigen jemanden, der Ihnen zur Seite steht?

Seit 1996 ist die Sozialstation des ASB Ihr ambulanter Pflegedienst in Bad Kreuznach und Umgebung – mit Pflege, Betreuung, Haushaltshilfe und Beratung aus einer Hand. Auch wenn Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung oder Erkrankung Hilfe benötigen, sind wir an Ihrer Seite.

Schnelle Unterstützung ohne lange Wartezeit: Hilfebedarf entsteht oft plötzlich. Deshalb ist uns ein kurzer Draht wichtig – wir vereinbaren kurzfristig einen Termin direkt bei Ihnen zu Hause und besprechen ganz unkompliziert, wie wir Sie am besten entlasten können. Jetzt Kontakt aufnehmen oder anrufen: (0671) 8 88 11-17.

Note 1,0 in der Qualitätsprüfung

Bei der Regelprüfung nach § 114 SGB XI am 11. Februar 2026 hat unsere Sozialstation in allen vier geprüften Bereichen die Note 1,0 – sehr gut erhalten: pflegerische Leistungen, ärztlich verordnete Leistungen, Dienstleistung und Organisation sowie die Befragung der Kundinnen und Kunden.

Was fällt zu Hause schwer?

Wählen Sie aus, worum es geht – wir übernehmen Ihre Auswahl in das Anfrageformular. Mehreres auf einmal ist ausdrücklich vorgesehen: Sie schildern Ihre Situation einmal, unsere Sozialstation ruft zurück und klärt im Haus, wer was übernimmt.

Pflege und Behandlungspflege

Körperpflege, Ankleiden, Hilfe beim Aufstehen – und auf ärztliche Verordnung Medikamente, Verbände, Spritzen. Unsere examinierten Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause.

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Der Haushalt wird zu viel

Putzen, Wäsche, Einkaufen, Kochen. Hauswirtschaftliche Hilfe, damit Ihr Zuhause Ihr Zuhause bleibt.

Mehr zur Hauswirtschaftshilfe

Auswählen und anfragen

Angehörige brauchen eine Pause

Unsere Betreuungskräfte nehmen sich Zeit für Ihre Lieben und verschaffen Ihnen eine verlässliche Auszeit – stundenweise, auch über den Entlastungsbetrag.

Kurse für pflegende Angehörige

Auswählen und anfragen

Hilfe holen können, wenn etwas passiert

Ein Funksender am Handgelenk, ein Knopfdruck – rund um die Uhr ist jemand erreichbar. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse mit.

Mehr zum Hausnotruf

Auswählen und anfragen

Zum Arzt, zur Dialyse, zur Therapie

Unser Fahrdienst bringt Sie hin und wieder zurück – auch mit Rollstuhl oder Rollator.

Mehr zum Fahrdienst

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Fragen zum Pflegegrad und zu Anträgen

Was steht Ihnen zu, welcher Antrag ist wann nötig? Auch die Pflichtberatung nach § 37 SGB XI führen wir durch – die Kosten trägt Ihre Pflegekasse.

Mehr zur Pflegeberatung

Auswählen und anfragen

Sie wissen noch nicht, was Sie brauchen? Das ist der Normalfall. Rufen Sie an: (0671) 8 88 11-17 – oder schreiben Sie uns ohne Vorauswahl.

Was die Pflegekasse zahlt

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Pflegesachleistung bis zu einem monatlichen Höchstbetrag; dazu kommen der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1, Pflegehilfsmittel sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Behandlungspflege nach § 37 SGB V rechnen wir mit der Krankenkasse ab – dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad.

Die Beträge, die Anträge und was am Ende für Sie bleibt, stehen unten in den häufigen Fragen. Vor dem ersten Einsatz erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag – Sie unterschreiben nichts, bevor Sie den gesehen haben.

So einfach starten Sie mit uns

1

Kontakt aufnehmen

Über das Formular unten oder telefonisch unter (0671) 8 88 11-17.

2

Gespräch bei Ihnen zu Hause

Kurzfristig und unverbindlich. Auch alle Fragen zur Abrechnung mit der Pflegekasse.

3

Pflegeplanung

Gemeinsam legen wir fest, welche Unterstützung Sie in welchem Umfang erhalten.

4

Start der Versorgung

Unser Team kommt zu den vereinbarten Zeiten zu Ihnen.

Jetzt unverbindlich anfragen

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden. Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu lesen.

Praktisches

Kommen Sie auch zu mir?

Wir versorgen Bad Kreuznach und die Umgebung, ungefähr in einem Umkreis von zehn Kilometern. Ob Ihr Ort dazugehört, sagen wir Ihnen sofort am Telefon – fragen Sie einfach nach, auch wenn Sie etwas weiter weg wohnen.

Anfrage stellen oder anrufen: (0671) 8 88 11-17

Wie schnell geht es los?

Den Termin für das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause vereinbaren wir kurzfristig. Wann die Versorgung beginnt, richtet sich danach, wie dringend es ist: Wenn schnell Hilfe gebraucht wird, steigen wir schnell ein.

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Kommt immer dieselbe Pflegekraft?

Sie werden von einem festen Team versorgt – Sie bekommen es also mit Menschen zu tun, die Sie kennen und die Ihre Situation kennen. Eine einzige feste Bezugspflegekraft für alle Einsätze können wir nicht zusagen; dafür sorgt das Team dafür, dass die Versorgung auch bei Urlaub oder Krankheit ohne Bruch weiterläuft.

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Wann sind Sie im Einsatz?

An sieben Tagen in der Woche, im Wesentlichen zwischen 6 und 22 Uhr. Auch samstags und sonntags sind wir früh und spät bei Ihnen.

Einen Nachtdienst bieten wir nicht an. Für die Stunden dazwischen gibt es den Hausnotruf: Ein Knopfdruck genügt, und rund um die Uhr ist jemand erreichbar.

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Wie lange bin ich gebunden?

Gar nicht. Der Pflegevertrag läuft auf unbestimmte Zeit, und Sie können ihn jederzeit ohne Frist kündigen – in Textform, also auch per E-Mail. Für uns gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Erhöhen wir die Entgelte, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Erhöhung.

Wenn Sie vorübergehend nicht zu Hause sind – im Urlaub oder im Krankenhaus – ruht der Vertrag, sofern Sie uns die Abwesenheit rechtzeitig ankündigen. Sie müssen also nicht kündigen und später neu abschließen.

Beide Seiten können außerdem aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Maßgeblich ist der Wortlaut Ihres Pflegevertrags.

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Was, wenn ein einzelner Termin nicht passt?

Sagen Sie uns Bescheid – bitte bis 14 Uhr am Vortag. Dann fällt der Einsatz ersatzlos aus.

Später geht das leider nicht mehr ohne Folgen: Die Tour ist geplant, die Pflegekraft eingeteilt. Für einen zu spät abgesagten Einsatz können wir die vereinbarte Vergütung berechnen, und die Pflegekasse übernimmt sie nicht – die Leistung wurde ja nicht erbracht. Rufen Sie deshalb lieber einmal zu viel an, auch wenn es knapp wird.

Für längere Abwesenheiten wie Urlaub oder einen Krankenhausaufenthalt genügt eine Nachricht, sobald Sie es wissen – dann ruht der Vertrag für diese Zeit.

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Was muss ich selbst erledigen?

Die Anträge bei Pflege- und Krankenkasse stellen Sie als versicherte Person selbst, ebenso lassen Sie ärztliche Verordnungen von der Kasse genehmigen. Ohne diese Genehmigungen kann die Kasse nicht zahlen, und die Leistungen müssten Sie privat tragen.

Allein sind Sie damit nicht: Wir sagen Ihnen, welcher Antrag wann nötig ist, und erinnern Sie an Fristen. Sobald Sie eine Zusage der Kasse erhalten, brauchen wir eine Kopie des Bescheids.

Ein Hinweis, der oft zu spät kommt: Wenn Einkommen und Vermögen für die Kosten nicht ausreichen, informieren Sie den Sozialhilfeträger so früh wie möglich. Er zahlt erst ab dem Tag, an dem er von Ihrem Hilfebedarf erfährt – rückwirkend gibt es nichts.

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Leistungen und Kosten

Was kostet die Pflege zu Hause?

Das hängt vom Pflegegrad ab und davon, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, den Ihr Pflegegrad festlegt. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflege- und Krankenkasse ab. Vor dem ersten Einsatz erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, in dem steht, was die Kasse trägt und was für Sie bleibt. Sie unterschreiben nichts, bevor Sie das gesehen haben.

Zwei Posten kommen zum Leistungsentgelt hinzu, damit Sie nicht von der ersten Rechnung überrascht werden: die Investitionskosten, soweit sie nicht öffentlich gefördert sind, und die Ausbildungsumlage. Beide werden je Hausbesuch berechnet und von den Kassen nicht übernommen. Die aktuellen Sätze nennen wir Ihnen im Kostenvoranschlag.

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Wann und wie bezahle ich?

Sie erhalten von uns einmal im Monat eine Rechnung, auf der Ihr Anteil ausgewiesen ist. Fällig wird sie zehn Tage nach Zugang, spätestens am 15. des Folgemonats. Sie können überweisen oder uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen – die Kontodaten stehen auf der Rechnung und im Pflegevertrag.

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Was ist ein Pflegegrad und wie bekomme ich einen?

Der Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig jemand noch ist. Es gibt fünf Grade; ab Grad 2 zahlt die Pflegekasse für einen ambulanten Pflegedienst.

Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse – ein Anruf genügt, es reicht der Satz, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Danach kommt eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause und schaut sich sechs Lebensbereiche an: Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung.

Auf diesen Termin bereiten wir Sie gern vor. Erfahrungsgemäß wird bei der Begutachtung vieles nicht erwähnt, was zählt – weil es zum Alltag gehört und niemand mehr darüber nachdenkt.

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Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Monatliche Höchstbeträge, Stand 2026:

PflegegradPflegegeld (Angehörige pflegen)Pflegesachleistung (Pflegedienst)
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

Dazu kommen unabhängig vom Grad: der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Handschuhe oder Desinfektionsmittel.

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.

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Pflegegeld oder Pflegedienst – muss ich mich entscheiden?

Nein. Beides lässt sich kombinieren (§ 38 SGB XI). Wenn wir zum Beispiel morgens beim Waschen unterstützen und Sie den Rest selbst übernehmen, nutzen Sie einen Teil der Sachleistung – und bekommen für den nicht genutzten Anteil weiterhin anteiliges Pflegegeld.

Für die meisten Familien ist das der praktische Weg: professionelle Hilfe da, wo sie nötig ist, ohne den Anspruch auf Pflegegeld ganz aufzugeben.

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Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

131 € monatlich, für Angebote zur Unterstützung im Alltag – Betreuung, Begleitung, Hilfe im Haushalt. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sie lassen sich innerhalb des Folgejahres noch einsetzen.

Ergänzend gibt es den Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 Prozent Ihres nicht ausgeschöpften Sachleistungsbudgets können Sie ebenfalls in solche Angebote umwandeln.

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Ich beziehe Pflegegeld – muss ich mich beraten lassen?

Ja, wenn Sie Pflegegeld beziehen und Pflegegrad 2 bis 5 haben. Seit dem 01.01.2026 ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI einheitlich halbjährlich nachzuweisen; vorher galt für die Pflegegrade 4 und 5 ein vierteljährlicher Rhythmus. Wer möchte, kann bei Pflegegrad 4 oder 5 weiterhin freiwillig vierteljährlich beraten werden.

Für Sie ist der Termin kostenlos, die Pflegekasse trägt ihn. Bleibt der Nachweis aus, kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht, aber ein Anspruch auf eine freiwillige Beratung im Halbjahr.

Wir führen diese Beratungen durch – auch dann, wenn Sie sonst keine Leistungen von uns beziehen.

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Was ist der Unterschied zwischen Pflege und Behandlungspflege?

Zwei verschiedene Töpfe.

Pflege nach SGB XI ist Unterstützung im Alltag: Körperpflege, Ankleiden, Hilfe beim Aufstehen, Ernährung. Sie wird über den Pflegegrad und die Pflegekasse abgerechnet.

Behandlungspflege nach § 37 SGB V ist medizinische Versorgung: Medikamente stellen und geben, Verbände wechseln, Injektionen, Kompressionsstrümpfe. Sie wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet und mit der Krankenkasse abgerechnet – dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad.

Viele Menschen erhalten beides parallel. Wir klären mit Praxis und Kassen, was wohin gehört.

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Was passiert, wenn pflegende Angehörige ausfallen?

Wenn Sie als pflegende Angehörige krank werden oder in Urlaub fahren, springt die Verhinderungspflege ein; für einen vorübergehenden stationären Aufenthalt gibt es die Kurzzeitpflege.

Seit dem 01.07.2025 stehen beide aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a SGB XI) und lassen sich flexibel aufteilen. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen. Während dieser Zeit wird das halbe Pflegegeld für bis zu acht Wochen weitergezahlt.

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Hilfe zu Hause anfragen

Ein Formular für alles, was zu Hause schwerfällt. Sie können mehrere Bereiche auswählen – unsere Sozialstation nimmt die Anfrage auf, ruft Sie zurück und stimmt intern ab, wer was übernimmt. Sie werden nicht von mehreren Abteilungen angerufen.

Womit können wir helfen? (Mehrfachauswahl möglich)

Optionale Angaben – damit wir Ihre Anfrage schneller vorbereiten können

Wie wir Ihre Daten verarbeiten und welche Rechte Sie haben, steht in unseren Datenschutzhinweisen.

Lieber telefonisch? Unsere Sozialstation erreichen Sie unter (0671) 8 88 11-17.

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben Ihre Nachricht erhalten. Unsere Sozialstation meldet sich zeitnah bei Ihnen – auf Wunsch mit einem Termin für ein Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause.