[ Navigation beginnen ]>>Navigation überspringen[ Navigation beenden ]
Erste Hilfe für Betriebe

Betriebliche Ersthelfer in Bad Kreuznach

Wir bilden Ihre Ersthelfer aus und fort – DGUV-konform, bei uns im Lehrsaal oder inhouse in Ihrem Betrieb. Die Abrechnung läuft in der Regel direkt über Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Ein Flipchart steht neben einem Defibrillator. Auf dem Flipchart steht Willkommen zum Erste-Hilfe-Kurs.

Ihre gesetzliche Pflicht, unser Handwerk seit 1888: Jeder Betrieb braucht ausgebildete Ersthelfer (DGUV Vorschrift 1). Wir bilden Ihre Mitarbeitenden aus und fort – bei uns im Lehrsaal an der Brückes 23 in Bad Kreuznach oder als Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen im Betrieb.

Warum der ASB Bad Kreuznach?

  • Ermächtigte Ausbildungsstelle: Wir sind für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer zugelassen – Ihre Bescheinigungen sind überall anerkannt.
  • Das Original seit 1888: Der ASB ist aus den ersten Erste-Hilfe-Kursen Deutschlands entstanden – in Bad Kreuznach seit 1980 mit eigenem Rettungsdienst im Einsatz. Diese Nähe zur echten Notfallpraxis fließt in jede Schulung ein.
  • Flexibel für Ihren Betrieb: Schulung bei uns im Lehrsaal oder inhouse bei Ihnen vor Ort – einmalig oder als fester Turnus für die regelmäßigen Fortbildungen Ihrer Ersthelfer.

Wie viele Ersthelfer braucht Ihr Betrieb?

Die DGUV Vorschrift 1 gibt vor: Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Sind mehr als 20 Personen anwesend, sind es 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bzw. 10 Prozent in sonstigen Betrieben. Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten an einem Tag; alle zwei Jahre frischt eine Fortbildung (ebenfalls neun Unterrichtseinheiten) das Wissen auf.

Abrechnung über die Berufsgenossenschaft

Für betriebliche Ersthelfer übernimmt in der Regel Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Lehrgangsgebühren – wir rechnen direkt mit dem zuständigen Träger ab. Geben Sie bei der Anfrage einfach an, dass es sich um eine BG-Ausbildung handelt, und halten Sie die Angaben Ihres Betriebs bereit.

Bitte vorab klären: Einige Träger (z. B. BGW, BGN oder die Unfallkasse RLP) nutzen Genehmigungsverfahren – dann reichen die reinen Betriebsangaben für die Abrechnung nicht aus. Nehmen Sie im Zweifel vorab kurz Kontakt mit Ihrer Berufsgenossenschaft auf oder rufen Sie uns an: 0671 88811-35.

So einfach geht es

Füllen Sie das Anfrageformular aus – wir melden uns zeitnah mit Terminvorschlägen und einem passenden Angebot. Lieber telefonisch? Sie erreichen unser Ausbildungsteam unter 0671 88811-35.

Sie möchten einzelne Mitarbeitende zu unseren offenen Kursterminen schicken? Plätze können Sie direkt online buchen: kurse.asb-kh.de

Ersthelfer-Schulung anfragen

Unverbindlich und in wenigen Minuten ausgefuellt – wir melden uns zeitnah mit einem passenden Angebot.

Telefon oder E-Mail – eines genuegt.

Fuer betriebliche Ersthelfer uebernimmt in der Regel Ihre Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse die Kosten – wir rechnen direkt mit dem zustaendigen Traeger ab.

Vielen Dank – Ihre Anfrage ist da!

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen mit einem passenden Angebot.

Lieber zurückgerufen werden?

Unsere digitale Telefonassistentin Rita ruft Sie zeitnah an und nimmt Ihr Anliegen auf. Rita ist eine künstliche, sprachgesteuerte Assistenz – kein Mensch.

Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen.