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Freiwilligendienst

Ein Jahr für das ganze Leben

Ein Freiwilliges Soziales Jahr bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich zu engagieren und neue Perspektiven zu gewinnen; - vielleicht gar in beruflicher Hinsicht?

Helfen muss keine Lebensaufgabe sein. Manchmal reicht schon ein Jahr.

Foto: ASB / D.George

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) beginnt meist zwischen dem 1. August und dem 1. Oktober eines Jahres und dauert je nach persönlicher Entscheidung zwischen 6 und 18 Monaten. Aber auch andere Starttermine sind in Absprache mit den Einsatzstellen möglich. Im Durchschnitt engagieren sich die Freiwilligen über einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Sie gehen dabei mitten rein in verantwortungsvolle, soziale Tätigkeiten - zum Erfahrungen sammeln, neue Leute kennenlernen, Erlebnisse austauschen und Talente ausprobieren! In den das FSJ begleitenden Seminaren gibt darüber hinaus es viel zu lernen, was für den späteren Beruf und für das Leben fit macht.

Einsatzbereiche

Beim ASB Bad Kreuznach bieten wir vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für das Freiwillige Soziale Jahr. Ein jeder findet hier den Einsatzbereich, der zu den eigenen Interessen und Stärken passt. Wer seine Aufgabe in der Pflege und sozialen Integration anderer Menschen sieht, findet in unserer Sozialstation einen Platz. Die Erste-Hilfe-Breitenausbildung wie auch der Rettungsdienst sind hingegen optimal für medizinisch Interessierte und Kontaktfreudige sind richtig beim Fahrdienst für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Voraussetzungen: Unsere Dienste werden insbesondere im ambulanten Bereich angeboten, daher ist ein Führerschein empfohlen.

Ein FSJ beim ASB bedeutet:

  • Verantwortung für sich und andere Menschen übernehmen
  • die eigene Persönlichkeit weiterentwickeln
  • erste berufliche Praxiserfahrung nach der Schule machen
  • soziale Berufe kennenlernen
  • neuen Menschen begegnen und Gemeinschaft erleben
  • Gesellschaft mitgestalten
     

Während des FSJ erhalten die Freiwilligen:

  • ein monatliches Taschengeld
  • Unterkunft und Verpflegung gestellt oder in Form von Geldersatzleistungen erstattet
  • eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • mindestens 24 Tage Urlaub
  • Die Eltern der Freiwilligen haben Anspruch auf Kindergeld oder Waisen-/Halbwaisenrente

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