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Die Pflegestufen

Um Hilfen in Geld- oder Sachmittelform durch die Pflegekassen zu erhalten, ist eine Einstufung in eine Pflegestufe erforderlich. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit werden die Stufen I bis III vergeben. Die Einstufung erfolgt bei gesetzlichen Kassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung und beraten Sie ausführlich.

Grundpflege

Die Grundpflege beinhaltet alle Tätigkeiten rund um die persönliche Hygiene und das Wohlbefinden. Der Umfang der grundpflegerischen Tätigkeiten richtet sich ganz nach Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf. Ziel unserer Pflege ist es ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten. Im Rahmen der aktivierenden Pflege wird versucht vorhandene Ressourcen zu nutzen und auszubauen. Dazu wird eine individuelle Pflegeplanung vorgenommen, die ganz genau auf Ihre persönlichen Befähigungen und etwaigen Probleme eingeht.

Gerne beraten wir Sie in Ihrem häuslichen Umfeld und legen gemeinsam die Eckpunkte für Ihre zukünftige Pflege fest.

Die grundpflegerischen Leistungen können im Rahmen einer Pflegeeinstufung mit den Pflegekassen abgerechnet werden.