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Betriebliche Ausbildung

Gruppe im Schulungsraum

Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass ein Teil der Belegschaft eines Betriebes in Maßnahmen zur Ersten Hilfe geschult sein muss. Diese Schulung muss alle 2 Jahre im Rahmen eines Trainings (EHT) wiederholt werden. Die genauen Vorgaben für Ihre Branche erhalten Sie von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Unsere Ausbildungsabteilung ist anerkannter Partner der Berufsgenossenschaften (ermächtigte Stelle).

Gerne kommen unsere Ausbilder zur Durchführung der Schulungen zu Ihnen - oder Sie nutzen unseren geräumigen Schulungsraum. Die Kosten der betrieblichen Ersthelfer Ausbildung werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen.